Rechtsauskunft
Mietrechtliche Fragen mit Quellenangabe – als Vorschlag, ohne Rechtsberatung
Eine Erhöhung ist auf den nächsten Kündigungstermin möglich und muss mit dem amtlichen Formular mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt und begründet werden.
Quellen
- OR Art. 269d· Mietzinserhöhung, amtliches Formular
- VMWG Art. 12a· Referenzzinssatz
Kleiner Unterhalt geht zulasten der Mietpartei, sofern die Kosten gering sind. Der Ersatz eines Mischers gilt in der Regel als Unterhalt der Vermieterschaft.
Quellen
- OR Art. 259· Kleiner Unterhalt
- OR Art. 256· Pflicht zur Übergabe und Erhaltung
Nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln bezeichnet sind. Nicht vereinbarte Positionen gelten als im Nettomietzins enthalten.
Quellen
- OR Art. 257a/257b· Nebenkosten
- VMWG Art. 4–8· Abrechnung und Belegeinsicht
Ohne abweichende Vereinbarung gilt eine Frist von drei Monaten auf die ortsüblichen Termine. Kürzere Fristen zulasten der Mietpartei sind unzulässig.
Quellen
- OR Art. 266c· Wohnungen
- OR Art. 266l· Form der Kündigung
Mietzinsanpassung (amtliches Formular ZH)
Rechtlich
Mahnung Mietzins mit Fristansetzung
Rechtlich
Ankündigung Renovation
Kommunikation
Wohnungsabnahmeprotokoll
Protokoll
Mietvertrag Wohnung (CH-Standard)
Vertrag
Nebenkostenabrechnung Begleitbrief
Finanziell
